GAK-Gelder fallen nicht mehr unter De-minimis-Regel – flächenwirksame Prämie für zertifizierten Wald aus Konjunkturprogramm
Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben die Wälder Deutschlands massiv geschädigt. Die Dürrejahre 2018 und 2019 haben auf 245.000 Hektar so große Schäden hinterlassen, dass sie wiederbewaldet werden müssen. Aber auch die gesamten elf Millionen Hektar Wald müssen an den Klimawandel angepasst werden.
Bund und Länder haben daher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) rund 800 Millionen Euro bis 2023 bereitgestellt, um den privaten und kommunalen Waldeigentümern zu helfen, die Schäden zu bewältigen und klimastabile Mischwälder zu entwickeln. Die Europäische Kommission hat nun die entsprechende Förderrichtlinie genehmigt. Damit ist der Weg frei, die Gelder auch außerhalb der sogenannten De-minimis Verordnung, die die Hilfen auf 200.000 in drei Jahren begrenzt, zu bewilligen. „Eine gute Nachricht für die Erwerbsforstwirtschaft“, so Bundeswaldministerin Klöckner. „Uns ist es gelungen, in kurzer Zeit die Kommission zu überzeugen, dass der Wald und die nachhaltige Waldwirtschaft Unterstützung benötigen.“
Klimastabile, naturnahe Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung schützen das Klima, sichern die Biodiversität und sind der wichtigste Erholungsort der Deutschen. Sie liefern den klimafreundlichen Rohstoff Holz und geben Arbeit und Einkommen. Daher hat die Koalition Wald und Holz auch in das Konjunkturpaket mit insgesamt 700 Millionen Euro einbezogen. Allein mit 500 Millionen Euro soll eine besonders nachhaltige Waldwirtschaft mit einer Art flächenwirksamen Prämie unterstützt werden. Dazu Julia Klöckner: „Trotz der bereits auf den Weg gebrachten Hilfen stehen viele Waldeigentümer vor dem Nichts, ihnen fehlt Liquidität. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie ihre Wälder aufgeben. Mit einer flächenwirksamen Prämie, die 2020 und 2021 ausgezahlt werden soll, wollen wir uns dem entgegenstellen.“
„Zusätzlich wird es ein Investitionsprogramm für Wald und Holz geben, dass mit 100 Millionen. Euro untersetzt ist“, so die Bundeswaldministerin. Forstbetrieben und forstlichen Dienstleistungsunternehmen soll durch Investitionszuschüsse der Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung erleichtert werden: Gefördert werden sollen zum Beispiel Nasslagertechnik, mobile Sägewerke oder Technik zur mobilen Rundholzvermessung oder Investitionen in den vorbeugenden Waldbrandschutz.
Für Maßnahmen zur Modernisierung der Holzwirtschaft und der Stärkung des klimafreundlichen Bauens mit Holz stehen noch einmal 100 Millionen Euro bereit. Der Fokus soll dabei auf Chancen der Digitalisierung und Standardisierung bei Prozessen und Produkten, aber auch auf den Erfordernissen zur Optimierung von Verfahren und Techniken z.B. im Bereich der verstärkten Laubholzverwendung liegen – aufgrund des Umbaus der Wälder.
Quelle: www.bmel.de